Der DE30 hat sich am Montag weiter erholt und konnte dabei bis an die 9.200 Punkte heran laufen. Geht es auch darüber zum Stundenschluss, dann bietet sich weiterer Platz bis auf 9.280 Punkte. Ein Bruch des sehr steilen Intradaytrends kann aber bald erwartet werden. In diesem Fall sind zu nächst wieder Abgaben bis in den Bereich der 9.140 Punkte wahrscheinlich. Ob dann auch eine nachhaltige Wiederaufnahme der Abwärtsbewegung erfolgt lässt sich noch nicht ableiten.Auf Tagesbasis ist dem Index eine Rückeroberung des flachen Aufwärtstrends der Vormonate gelungen. Ob damit nun bereits eine Bodenbildung gelingt, lässt sich noch nicht ableiten, es deutet sich aber eine mögliche Bärenfalle an. Weitere Gewinne bis in den Bereich der 9.370 Punkte zum Abwärtstrend der Vorwochen sind drin sofern der Index nicht wieder unter den bei 9.150 Punkten liegenden Aufwärtstrend zurück rutscht. Unter 8.900 Punkte darf es aber weiterhin nicht gehen, da dann ein größeres Verkaufssignal folgt.Die Spannungen zwischen Russland und der Ukraine haben in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder zu Unsicherheiten an den internationalen Aktienmärkten geführt. Auch der deutsche Leitindex blieb von zeitweise kräftigen Kursrücksetzern nicht verschont. Mit umso größerer Spannung dürften heute die Ergebnisse der ZEW Umfrage erwartet werden. Die Beurteilung der aktuellen Lage dürfte dabei kaum gelitten haben, denn unmittelbare Implikationen für die Wirtschaft scheinen bisher nicht spürbar zu sein. Stattdessen überwiegt weiter der gute Eindruck der deutschen Konjunktur: Nachdem die Industrieproduktion zu Jahresbeginn um 0,8 % gg. Vm. angestiegen ist, scheinen die deut- schen Unternehmen gute Voraussetzungen zu haben, einen Gang hochzuschalten. Der Anstieg der ZEW-Lagebeurteilung von 50,0 auf 52,0 Punkte sollte das untermauern. Mit Blick auf die konjunkturellen Erwartungen sollte die Unsicherheit derweil zu genommen haben. Wir rechnen mit einem Rücksetzer der entsprechenden Komponente von 55,7 auf 52,0, der aber überwiegend temporärer Natur sein dürfte.

Auch in anderem Belang steht heute Deutschland im Fokus. Ab 10 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Europäischen Stabili- tätsmechanismus (ESM) und dem Fiskalpakt. In einem Eilverfahren hatten die obersten Richter bereits im Herbst 2012 eine „ja, aber...“-Entscheidung angedeutet. Ja, der ESM ist verfassungskonform, aber es muss gewährleistet werden, dass keine Vorschrift des ESM-Vertrages so ausgelegt werden kann, dass ohne vorherige Zustimmung des Bundesfinanzministers höhere Zahlungsverpflichtungen als die beschlossenen 190 Mrd. EUR entstehen. Diese Einschätzung dürfte auf der heutigen Sitzung bestätigt werden.

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